BÜRGERINITIATIVE

BRELINGER BERG

STOPP ICE

TRASSE WEDEMARK

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Liste der Raumwiderstände in der Wedemark

Die geplante ICE-Strecke durch die Wedemark über den Brelinger Berg, durch das Bissendorfer Moor und damit durch die Hannoversche Moorgeest widerspricht dem Bündelungsgebot als Planungskriterium. Die Gemeinde Wedemark würde durch diesen ICE-Trassenverlauf, zusätzlich zur bestehenden Bahntrasse sowie der BAB 7, zum dritten Mal in Nord-Süd-Richtung zerschnitten. Eine massive Beeinträchtigung des Natur-, Kultur- und Verkehrsraumes Wedemark mit erheblichem Landschaftsverbrauch wäre die Folge. Das steht in direktem Widerspruch zu einer ökologisch begründeten Verkehrswende. Der ermittelte ICE-Trassenkorridor durch die Wedemark ist daher ungeeignet und zu verwerfen.

Zahlreiche erhebliche Raumwiderstände stehen dem geplanten Trassenkorridor im Gebiet der Gemeinde Wedemark entgegen:
Brelinger Berg
  • Der Brelinger Berg stellt als natur- und kulturhistorisch bedeutsame eiszeitliche Landschaft (Endmoräne) die höchste Erhebung im nördlichen Teil der Region Hannover dar. Eine ICE-Trasse durch dieses Gebiet würde den Naturraum Brelinger Berg mit seinem ausgedehnten Waldgebiet nachhaltig schädigen.
  • Der Brelinger Berg ist ein Vorranggebiet für ruhige Erholung gem. Regionalem Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover und hat aktuell eine sehr hohe Bedeutung für die Naherholung im Norden des Ballungsraumes Hannover: Wandern/Spazierengehen, u.a. auf dem geologischen Lehrpfad, Freizeitreiten, Mountainbiken etc. sind beliebte Aktivitäten zu Freizeit, Erholung und Umweltpädagogik.
  • Der geplante ICE-Trassenkorridor zerschneidet das Landschaftsschutzgebiet Brelinger Berge (H 009).
  • Im Rahmen des EU-Programms zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen/Bremen „PROFIL 2007-2013“ wurden im Brelinger Berg in erheblichem Umfang Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Entwicklung naturnaher Laubwaldbestände (Unterpflanzung) durchgeführt. Durch die für eine ICE-Trasse erforderlichen Rodungen würde das vom Land Niedersachsen initiierte und von der EU finanzierte Projekt ad absurdum geführt.
  • Weiterhin würden Rodungen im Trassenbereich eine Waldumwandlung nach § 8 NWaldLG auslösen, für die umfangreiche Ersatzaufforstungen erforderlich wären. Dafür geeignete (landwirtschaftliche) Flächen stehen wegen Flächenknappheit nicht zur Verfügung.
  • Teilflächen des Brelinger Berges – insbesondere im Bereich des Totbruches - weisen eine besondere avifaunistische Bedeutung auf: Wachtelkönig und Uhu als Brutvögel, Kranichtrupps als Rastvögel und Weißstorch als regelmäßiger Nahrungsgast.
  • Die „Rieselmoorwiese“ mit Orchideenvorkommen (ND-H 177) ist als flächiges Naturdenkmal ausgewiesen.
  • Die „Nasswiese“ (ND-H 078) ist als Naturdenkmal ausgewiesen.
  • Die „Magerwiese in Brelingen“ (ND-H 179) ist als Naturdenkmal ausgewiesen.
Hannoversche Moorgeest
  • Die Naturschutzgebiete der Hannoverschen Moorgeest gehören als FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) zum europäischen Schutzgebietssystem Natura2000. Betroffen sind die FFH-Gebiete DE 3423-331 „Helstorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor“ und DE 3424-301 „Bissendorfer Moor“. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele ist naturschutzrechtlich (§ 33 BNatSchG) zwingend zu vermeiden.
  • Derzeit werden EU-Fördermittel („LIFE+“) in einer Größenordnung von 11,4 Mio. € in das Projektgebiet Hannoversche Moorgeest zur Erhaltung und Entwicklung der Moorlebensräume investiert. Ein ICE-Trassenkorridor zwischen den hydrologisch und als Biotopverbund in Verbindung stehenden Mooren ist mit den Erhaltungs- und Projektzielen unvereinbar.
  • Teilflächen der Hannoverschen Moorgeest zählen zu den „für Brutvögel wertvollen Bereichen“ in Niedersachsen mit landesweiter, regionaler oder lokaler Bedeutung.
  • Die Moorflächen gehören zur Gebietskulisse des Niedersächsischen Moorschutzprogramms.
Große Heide
  • Der Landschaftraum „Große Heide“ zwischen Negenborn, Brelingen, Wiechendorf und Resse stellt derzeit einen von größeren Infrastruktureinrichtungen freien, unzerschnittenen Raum dar. Eine Ausweisung als LSG - zusätzlich zum bestehenden LSG H 036 Jürsenbach - ist beabsichtigt.
  • Die große Heide stellt einen wichtigen Rast- und Nahrungsraum von Zugvögeln und Nahrungsgästen (z.B. Kranichen) dar, der direkt durchschnitten würde (vgl. Stellungnahme des NABUs, Regionalverband Hannover vom 15.12.2014).
  • Teilflächen des Gebietes zählen zu den „für Brutvögel wertvollen Bereichen“ in Niedersachsen mit landesweiter, regionaler oder lokaler Bedeutung.
  • Der Jürsenbach, der gequert werden müsste ist Teil des Niedersächsischen Fließgewässerschutzsystems.
Sonstige Schutzobjekte und für den Naturschutz wertvolle Bereiche
  • Es existieren zahlreiche Lebensräume seltener Tierarten in der Wedemark: z.B. Weißstorchbrutpaare in Brelingen (Eichendamm) und Negenborn (Am Jürsenende), Kranichbrutpaare im Helstorfer Moor, im Schwarzen Moor, im Otternhagener Moor (sogar Lebensraum im Winter), Uhubrutpaar im Brelinger Berg, Schwarzstorch, Fischadler etc. (vgl. Stellungnahme des NABUs, Regionalverband Hannover vom 15.12.2014).
  • Betroffen sind außer den LSG H009 Brelinger Berge und H036 Jürsenbach in der Wedemark auch die Landschaftsschutzgebiete H063 Ellernbruch und H55 Blankes Moor.
  • Es sind zahlreiche gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) im Bereich des ICE-Trassenkorridors vorhanden.
Biotopverbundkonzept
Der Grundgedanke der Biotopvernetzung ist, die wertvollen Lebensräume von Flora und Fauna durch Achsen und Korridore miteinander zu verbinden, die den genetischen Austausch zwischen den Gebieten ermöglichen und damit die Erhaltung und Entwicklung von Pflanzenvorkommen und Tierpopulationen fördern. Die Grundlage zu dieser Vernetzung ist auch im § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes verankert. Auf diesem Gedanken bauen Biotopverbundkonzepte auf Bundes-, Landes-, Regions-und Gemeindeebene auf. Im Gemeindegebiet sind zwei Verbindungskorridore mit überregionaler Bedeutung im LROP, RROP und im Biotopvernetzungskonzept der Gemeinde Wedemark enthalten. Das heißt, sie sind zu sichern und ggfs. zu entwickeln, auf keinen Fall aber zu zerstören.

Die nördliche Achse kommt aus dem Leinegebiet, verläuft nördlich des Brelinger Berges und schwenkt dann in Richtung Lindwedel. Von dort verläuft sie Richtung Osten, um in den Bereich der Allerniederung zu gelangen. Ihre überregionale Bedeutung wird dadurch deutlich, dass in ihrem weiteren Verlauf eine Grünbrücke über die A7 vorgesehen ist.

Die südliche Achse kommt ebenfalls aus der Leineniederung, verläuft südlich des Schwarzen und des Bissendorfer Moor, dann entlang von Mühlengraben und Wietze und zielt ebenfalls auf die Allerniederung.

Hinweis

Kennen Sie selbst auch noch Raumwiderstände, die Ihnen vielleicht bei Spaziergängen, Naturbeobachtungen oder einer Fahrradtour aufgefallen sind?

Dann teilen Sie uns diese bitte zeitnah mit. Wir werden sie in die Liste einarbeiten und an die entsprechenden Stellen weiterleiten.

Denken Sie daran: selbst der kleinste Hinweis kann sehr nützlich sein.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!